Friedhofsgebühren

Die Preise für Dienstleistungen von Bestattern können sehr unterschiedlich ausfallen. Hingegen sind die Preise für die Einzelleistungen der Friedhöfe des Friedhofsverbandes in einer Gebührensatzung festgelegt: Es sind öffentlich-rechtliche Gebühren, die für alle gelten. Bei Grabstätten in Gemeinschaftsgrabanlagen oder in Rasenfeldern sind darin auch Kosten für die Unterhaltung dieser Anlagen eingeschlossen, sodass hier keine weiteren Kosten für Grabpflege entstehen.

Die Friedhöfe Am Kriegermal, die katholischen Friedhöfe Kirchhofstraße und Zu den Erbhöfen sowie Zu den Dolinen werden vom Friedhofsverband für die jeweilige Gemeinde verwaltet. Dort gelten eigenständige Gebührensatzungen.

Natürlich informieren wir Sie gerne auch telefonisch oder persönlich über die entstehenden Gebühren durch unser Verwaltungsamt. Wenn Sie sich bereits für einen bestimmten Friedhof entschieden haben, finden Sie im Menü Friedhöfe die richtige Ansprechperson. Wenn Sie noch unsicher sind oder zunächst eine allgemeine Information benötigen, rufen Sie uns gerne unter 0202 25 55 2 -0 an oder schreiben uns eine E-Mail an kontakt@friedhof-wtal.de.

Die aktuellen Gebührensatzungen für die Friedhöfe finden Sie hier.